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Fragen und Antworten

Allgemein

In welchen Fällen wird der Entführungsalarm ausgelöst?
Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit der Entführungsalarm ausgelöst werden kann:

  • Es wurde konkret festgestellt, dass eine Person entführt worden ist, oder es besteht der begründete Verdacht dafür;
  • Es muss angenommen werden, dass die entführte Person ernsthaft in ihrer physischen, sexuellen oder psychischen Integrität gefährdet ist;
  • Es liegen genügend gesicherte Informationen vor, damit der Alarm mit Aussicht auf eine erfolgreiche Lokalisierung von Täterschaft und/oder Opfer ausgelöst werden kann.

In welchen Fällen erfolgt keine Alarmauslösung mit diesem System?
Der Alarm wird nicht ausgelöst, wenn Personen vermisst werden, ohne dass eine Entführung beobachtet worden wäre oder ein begründeter Verdacht auf eine Entführung besteht. Auch die Erfüllung sämtlicher Kriterien für die Auslösung des Entführungsalarms verpflichtet nicht zur Alarmauslösung, wenn dadurch das Opfer zusätzlich in seiner physischen, sexuellen oder psychischen Integrität gefährdet oder die bereits eingeleiteten Massnahmen zur Befreiung des Opfers behindert werden könnten.

Wo wird der Alarm verbreitet?
Der Entführungsalarm wird immer schweizweit ausgelöst. Aus besonderen Gründen können (im Rahmen der technischen Möglichkeiten) die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden die Alarmmeldung örtlich einschränken.

Wo kann ich mich bei Hinweisen melden?
Im Ereignisfall nimmt das Call-Center des Bundesamtes für Polizei unter der publizierten Hotlinenummer Meldungen aus der Bevölkerung entgegen.

Wie lange dauert der Alarm?
Die Alarmmeldung wird während drei Stunden verbreitet. Führt die Meldung bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur Lokalisierung von Opfer und/oder Täterschaft wird die Verbreitung der Alarmmeldung automatisch eingestellt. An ihre Stelle tritt die ordentliche Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Bei neuen Erkenntnissen, die eine Weiterführung des Alarms erfordern, kann dieser fallbezogen verlängert werden.

Wie kann herausgefunden werden, ob eine SMS der Wahrheit entspricht?
Der Entführungsalarm wird immer gleichzeitig von allen Partnerorganisationen verbreitet (SRG, Onlne-Medien etc.). Zugunsten der besseren Erkennbarkeit der Alarm-SMS erfolgt der Versand der Alarm-SMS ausschliesslich vom dafür definierten SMS-Center des jeweiligen Mobilfunkanbieters. Zur Erkennung der Echtheit hat die Alarm-SMS im Weiteren immer den gleichen Grundtext und den gleichen Absender. Der angefügte Link ist immer gleich und damit überprüfbar.

Was kostet das Anmelden/Abmelden?
Um einen allfälligen Missbrauch zu verhindern, kosten die An-, Abmeldung sowie die änderung der Postleitzahl bei allen Mobilfunkanbietern, unabhängig vom Abonnement, 20 Rappen pro SMS. Der Versand des SMS-Entführungsalarms durch die Mobilfunkanbieter erfolgt hingegen kostenlos. Das Aufrufen der Webseite vom Mobilfunkgerät aus, ist entsprechend dem Preisplan kostenpflichtig.

Anmelden/Abmelden

Wie kann ich mich anmelden?
Man kann sich entweder per SMS oder über diese Website anmelden.
Anmeldung per SMS mit “START ALARM (PLZ)“ an “77777“. Beispiel “START ALARM 8000“.

Warum muss ich die Postleitzahl (PLZ) angeben?
Im Ereignisfall werden zunächst Personen in der Nähe der Entführung informiert. Daher sollte die Postleitzahl des Ortes angegeben werden, wo man sich am häufigsten aufhält.

Wofür werden meine persönlichen Angaben benutzt?
Die Daten werden ausschliesslich für eine effiziente Alarmierung im Ereignisfall benutzt und sind auf einem sicheren Server gespeichert. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben oder publik gemacht.

Warum muss die Anmeldung per SMS gemacht werden?
Um Missbräuche zu verhindern.

Wie kann ich meine persönlichen Angaben ändern?
Man kann entweder per SMS mit “START ALARM (PLZ)“ an “77777“ oder über die Website unter “Anmelden“ seine persönlichen Angaben ändern.

Wie kann ich mich abmelden?
Man kann sich mit einem SMS “STOP“ an “77777“ abmelden.

Wann erhalte ich eine Bestätigung per SMS?
Nach erfolgreicher Anmeldung/Abmeldung erhält man eine Bestätigung per SMS.

Entführungsfälle

Was machen im Ereignisfall?
Das SMS und die Informationen auf der Website genau lesen und verdächtige Beobachtungen der Polizei auf die publizierte Hotlinenummer melden. Handeln Sie nicht eigenmächtig.

Wie sieht so ein SMS aus?
Im Ereignisfall sieht ein SMS ungefähr so aus:
"Entführungsalarm: Am 24.2.10, 08:00 wurde in Glovelier die 9-jährige Désirée in roten Golf mit Aargauer Kennzeichen gezerrt http://bild.entfuehrungsalarm.ch"

Wo finde ich den aktuellen Fall?
Auf der Startseite www.entfuehrungsalarm.ch

Wie kann ich eine Entführung melden?
Melden Sie sich bei der Polizei.